Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen GeckoSys Neuschwander für sämtliche auf der Website www.geckosys.ch (im Folgenden als GeckoSys bezeichnet) angebotenen Waren und Dienstleistungen und dem Kunden. Sie sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen diesen Parteien.
Von diesen AGB abweichende allgemeine oder vor, mit oder nach der Bestellung vom Kunden übermittelte Bedingungen des Kunden werden von GeckoSys abgelehnt.
2. Produktbeschreibungen und Produktbilder, technische Änderungen
Die von GeckoSys publizierten Produktinformationen basieren auf Herstellerangaben. GeckoSys übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Produktabbildungen dienen der unverbindlichen Veranschaulichung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass technische und farbliche Änderungen vorbehalten und jederzeit möglich sind. Dies gilt auch für Produkte, die unter der gleichen Bezeichnung und/oder Artikelnummer vorgängig bereits geliefert wurden.
3. Preisstellung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Die Versandkosten werden gesondert verrechnet. Wünscht der Kunde Teillieferungen (in dem er die Bestellung von nicht an Lager liegenden Produkten akzeptiert), werden diese von GeckoSys nachbelastet.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
Die genauen Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt. Bei einem Warenwert von unter CHF 15.00 fällt ein Mindermengenzuschlag von CHF 5.00 an.
Weitere Kosten fallen (mit Ausnahme von Zöllen und MwSt. bei Lieferungen ins Ausland) nicht an.
4. Verfügbarkeit und Lagerstandsanzeige
Alle Angaben zu Lieferdaten erfolgen unverbindlich. Sie können sich je nach Produktions- und Liefersituation jederzeit ohne Ankündigung ändern. Sollte das Produkt aufgrund der Beschaffungssituation nicht geliefert werden können, tritt eine Lieferunmöglichkeit ein, die zur Vertragsauflösung führt.
Die Lagerstandsanzeige, nachfolgend Ampel, klärt den Kunden über die jeweilige Lieferbarkeit eines Artikels auf.
Artikel mit blauem Punkt werden durch GeckoSys spezifisch für den Kunden bestellt. Eine Bestellung eines Artikels mit blauem Punkt verpflichtet in jedem Fall zum Kauf. Ein Vertragsrücktritt ist nicht möglich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass unsere Ampel im Internet keine Liveanzeige ist, sondern mehrere Mal am Tag angepasst wird und dies dadurch zu Überschneidungen oder Fehlern in der Lagerbestandsanzeige führen kann und diese demzufolge nicht verbindlich ist.
[grün] bedeutet Artikel ist an Lager bzw. innerhalb von 1-3 Arbeitstagen versandfertig
[orange] Artikel ist in kleineren Mengen vorrätig bzw. innerhalb 1-3 Tagen versandfertig
[rot] Artikel ist aktuell nicht vorrätig. Die Wiederbeschaffung dauert üblicherweise ca. 1-3 Wochen.
[blau] bedeutet Artikel wird extra für Sie bestellt was zum Kauf verpflichtet. Zudem ist mit Lieferfristen zu rechnen.
5. LieferbedingungenDie Lieferung physischer Waren erfolgt innerhalb der Schweiz und Liechtenstein.
Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, für die Schweiz und Liechtenstein je nach gewählter Versandart 1 bis 3 Werktage. Deutschland und Österreich auf Anfrage.
Lieferungen mit Versand als Brief oder Maxibrief sind unversichert.
GeckoSys lehnt Haftungen im Bereich von Verlusten oder Beschädigungen bei solchen Lieferungen ab.
6. VertragsabschlussDie von GeckoSys kommunizierten Preise und Verfügbarkeiten stellen ein Angebot unter den vertragsauflösenden Bedingungen einer Lieferunmöglichkeit oder eines Preisirrtums dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine Bestellung über den Onlineshop, per E-Mail oder mündlich aufgibt. Die danach folgende automatisch generierte oder mündliche Bestellbestätigung dient als Information, dass die Bestellung bei GeckoSys angekommen ist. Die oben genannten vertragsauflösenden Bedingungen bleiben auch nach dieser Bestätigung vorbehalten.
Sollte es zu einer solchen Vertragsauflösung kommen, wird der Kunde unverzüglich informiert und eine allenfalls erfolgte Zahlung rückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
GeckoSys behält sich vor, speziell für den Kunden angefertigte Waren vollständig in Rechnung zu stellen, auch wenn er diese nicht mehr benötigt oder verwenden kann.
7. Zahlung / ZahlungsverzugDer Kunde bezahlt die Ware mit einer der bereitgestellten Zahlungsarten innert der vereinbarten Zahlungsfrist.
Bei Vorauszahlung überweist der Kunden den Rechnungsbetrag innert 3 Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung. Trifft die Vorauszahlung nicht innert 8 Tagen bei GeckoSys ein, ist diese berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
Bei der Zahlung per Paypal erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung.
Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Für unbezahlt gelieferte Ware besteht bis zur vollständigen Bezahlung ein Eigentumsvorbehalt. Mit Annahme der Ware ermächtigt der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges GeckoSys, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister anzumelden.
Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich GeckoSys vor, angemessene Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)
MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.
Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von POWERPAY. (powerpay.ch/de/agb).
8. Abnahmeverpflichtung, Umtausch und Rückgabe
Mit der Aufgabe der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die Ware wie bestellt abzunehmen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung, Stornierung oder Teilstornierung einer Bestellung durch den Kunden, ist abhängig vom Zeitpunkt und den bestellten Produkten. Es liegt im freien Ermessen von GeckoSys, eine solche Änderung/Stornierung kostenlos oder gegen eine Umtriebsentschädigung zu gewähren oder abzulehnen.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Wird dies durch GeckoSys aus Kulanz gewährt, kann eine angemessene Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialen, deren Schutzverpackung geöffnet wurde sowie Artikel, die spezifisch für den Kunden beschafft worden sind.
9. Prüf- und Warenannahme PflichtDer Kunde prüft die Unversehrtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten oder abgeholten Waren sofort nach Erhalt. Mängel sind unmittelbar nach der Entdeckung, jedoch spätestens innert 5 Tagen via Email oder brieflich mitzuteilen. Produkt und Verpackung sind im Lieferzustand aufzubewahren. Das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.
Wird die, von unserem Logistikpartner ausgelieferte Ware, nicht angenommen, ist GeckoSys berechtigt, ohne weitere Anzeige vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen.
10. RücksendungDie Ware muss in der Originalverpackung, mit vollständigem Zubehör und einer Kopie des Lieferscheins retourniert werden. Rücksendungen müssen angemessen verpackt werden und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die Adresse von GeckoSys. Wir empfehlen die Sendung einzuschreiben. Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden von GeckoSys nach 30 Tagen entsorgt und sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.
Bausätze sind nach dem Öffnen der Verpackung nicht rücksendeberechtigt, es sei denn, der Bausatz weist einen Mangel auf, der die Montage verhindert. In diesem Fall ist innert 5 Tagen eine Mängelrüge an GeckoSys einzureichen.
Erfolgt die Rücksendung aufgrund eines Mangels, ist eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen. Besteht kein feststellbarer Fehler, ist GeckoSys berechtigt, die Kosten für die Prüfung und die Rücksendung an den Kunden in Rechnung zu stellen.
Enthält die Ware einen Datenspeicher, ist ein vollständiger Datenverlust möglich. Die Verantwortung für die Sicherung und den Schutz der Daten liegt ausschliesslich beim Kunden. GeckoSys lehnt jede Haftung ab.
11. GewährleistungDie Gewährleistung erfolgt im gesetzlichen Rahmen und nach den Garantiebestimmungen der Lieferanten. Die Wahl für Nachbesserung, Wandlung, Ersatz oder Preisminderung liegt bei GeckoSys.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Bausätzen, die durch den Kunden montiert werden müssen, keine Gewährleistung für die einwandfreie Funktionalität des Gerätes übernommen wird.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind vom Kunden verursachte Schäden (z.B. Sturz, Schlag und Feuchtigkeit, mangelnde Sorgfalt, Fehlmanipulation, unsachgemässe Lagerung etc.), Verschleissteile und Batterien.
12. SicherheitshinweisDer Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sicherere Montage und den Betrieb der 3D Drucker sowie deren Teile und die Verwendung der Verbrauchsmaterialen. Der Drucker darf nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Kinder und Haustiere sind vom Drucker fernzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass es bei unsachgemässer Montage oder Nutzung aller Produkte oder deren Komponenten zu Stromschlägen, Verletzungen durch bewegliche mechanische Teile und Verbrennungen durch heisse Komponenten oder Verbrauchsmaterialen kommen kann. Bei Überhitzung oder Fehlmanipulation besteht Brandgefahr. GeckoSys lehnt jegliche Haftung und etwaige Schadensersatzansprüche ab.
13. HaftungSoweit gesetzlich zulässig sind sämtliche Schadenersatzansprüche gegen GeckoSys und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gänzlich wegbedungen. Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Montage, den Gebrauch der Ware oder im Rahmen einer Gewährleistung ergeben, ist ausgeschlossen.
14. Datenschutz / PasswörterGeckoSys beachtet bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der Kundendaten das Schweizerische Datenschutzgesetz und die entsprechenden Rechtsnormen. Soweit dies für die Auftragsabwicklung nicht notwendig ist, werden Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben.
Als Voraussetzung für die technischen Abläufe im Onlineshop wird im Browser des Benutzers kurzfristig ein Session Cookie gespeichert. Im Rahmen der Auftragsabwicklung werden bei der Bestellung die Daten und die IP-Adresse des Kunden gespeichert.
Zur Benutzungsanalyse verwendet die Website von GeckoSys Google Analytics oder einen ähnlichen Dienst. Dieser Webanalysedienst verwendet Cookies, die anonymisierte Benutzungsdaten an den jeweiligen Dienstleister übermitteln.
Der Kunde ist mit dieser Bearbeitung seiner Daten einverstanden und ermächtigt GeckoSys die Kundendaten im Rahmen der Auftragsabwicklung und für Werbezwecke zu nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich, ihm ausgehändigte Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) vertraulich zu behandeln und sicher aufzubewahren. GeckoSys lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Kunden durch die missbräuchliche Verwendung dieser Zugangsdaten entstehen.
15. Urheberrecht / CopyrightInhalt und Struktur, der von GeckoSys publizierten Produkte und das gesamte Internetangebot sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung von Beiträgen und Arbeitshilfen zum Eigengebrauch durch den Kunden ist gestattet, jedoch bedarf eine vollständige oder teilweise kommerzielle Verbreitung der ausdrücklichen Zustimmung von GeckoSys.
16. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische KlauselErfüllungsort ist der Geschäftssitz von GeckoSys Neuschwander an der Aspacherstrasse 1 in Neftenbach. Das Rechtsverhältnis der Partien unterliegt schweizerischem Recht; für gewerbliche Kunden mit Geschäftssitz im Ausland ist das UN-Kaufrecht vollständig ausgeschlossen. Gerichtsstand für juristische und natürliche Personen ist Neftenbach. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Neftenbach, 19.05.2021